Urheberrecht Musik in Zeiten der Diktatur: Malte Zill Stipendiat der römischen Musikabteilung

Ihr Dissertationsprojekt befasst sich mit den deutsch-italienischen Musikbeziehungen während der Nazizeit. Im Blickpunkt steht die Vorläuferinstitution der heutigen GEMA.

Die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungs-rechte (STAGMA) war bei ihrer Gründung auf Druck der NS-Diktatur im September 1933 die erste alleinige urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Dieser Monopolstellung verdankt noch heute die Nachfolgegesellschaft GEMA ihre Relevanz für den Lebensunterhalt der in ihr zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Verleger. Mein Dissertationsvorhaben fragt nach dem Einfluss des deutschen Hegemoniestrebens auf die Struktur des europäischen Urheberrechts und nach ihrem Anteil an der finanziellen Isolation jüdischer Komponisten durch die Hitler-Diktatur – zwei Fragestellungen die sich nicht voneinander trennen lassen.

Auf der einen Seite ist die Benachteiligung „nichtarischer“ Künstler ohne internationale Kontextualisierung kaum entscheidend bewertbar: Jüdische Komponisten konnten in erster Linie durch Aufführungen im Ausland Tantiemen erwirtschaften, da deren Werke in Deutschland – von wenigen Ausnahmen wie den Konzerten des „Jüdischen Kulturbunds“ abgesehen – nicht mehr gespielt werden konnten. Um diese Gebühren einzuziehen musste die STAGMA umfassende Beziehungen mit ausländischen Gesellschaften unterhalten. Entsprechend nahm das Hitler-Regime am 21. Oktober 1933 die bisher von deutscher Seite ausstehende Ratifizierung des 1928 in Rom revidierten internationalen Urheberrechtsabkommens vor. Gleichzeitig musste die Verwertungsgesellschaft paradoxerweise die Rechte ihrer sonst aus allen Organisationen des „Dritten Reichs“ ausgeschlossenen jüdischen Mitglieder weiter „vertreten“, was eine Bereicherung an deren Tantiemen auch über eine Emigration hinaus ermöglichen sollte. Nicht zuletzt war dies eine weitere Quelle an Devisen, die als Einnahmequelle für Propaganda und Kulturbetrieb diente. Andererseits war die offen antisemitische Haltung der Hitler-Regierung im internationalen Umfeld der Urheberrechtsgesellschaften auch ein mögliches diplomatisches Hindernis, dass es für die STAGMA zu umschiffen galt.

 

Gibt es zur musikwissenschaftlichen Rekonstruktion der nationalsozialistischen Handhabung des Urheberrechts auch eine „Achse Berlin-Rom“ ?

Ein besonders hoher Stellenwert ist dem Verhältnis der STAGMA zu der italienischen Verwertungsgesellschaft Società Italiana degli Autori ed Editori (SIAE) beizumessen. Zwar ist die kulturelle Annäherung der beiden faschistischen Diktaturen erst 1938 im deutsch-italienischen Kulturabkommen in Text gegossen worden, auf der Bühne des internationalen Urheberrechtsdiskurses und besonders im Rahmen der internationalen Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs) ist aber bereits ab 1933 eine Wechselwirkung zwischen STAGMA und SIAE zu beobachten. Überblickt man beispielsweise die Schilderungen der internationalen Zusammenarbeit in dem bis 1944 erschienenen offiziellen Organ Stagma-Nachrichten, kann man ein starkes Gewicht auf Beiträgen zur italienischen Gesellschaft beobachten. Weiter orientierte sich die Organisationsstruktur der STAGMA mit dem Zusammenschluss der konkurrierenden Gesellschaften GEMA (Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte) Malte Zill 002und GDT (Genossenschaft Deutscher Tonsetzer) von Beginn an am italienischen Modell faschistischer Kooperativen. Entsprechend suchte die STAGMA schnell die Nähe der italienischen Schwestergesellschaft: Bereits fünf Tage nach ihrer Gründung stellte sich die STAGMA vom 25.–27. September 1933 Vertretern der englischen, französischen, italienischen und österreichischen Urheberrechtsgesellschaften in Paris vor, an deren Ende der Abschluss eines provisorischen Gegenseitigkeitsvertrages stand. Im November empfing Joseph Goebbels führende Vertreter der CISAC in Berlin, wobei er dem Präsidenten der SIAE, Dino Alfieri, besondere Aufmerksamkeit schenkte. 1935 brachte die SIAE einen Antrag bei der CISAC ein, nachdem die Zugehörigkeit in einer Verwertungsgesellschaft an die Staatsangehörigkeit gekoppelt werden sollte. Erst bei einer Ablehnung der entsprechenden Organisation sollte eine Aufnahme in eine ausländische Gesellschaft möglich sein. Vor dem Hintergrund der Emigration jüdischer, nun staatenloser Künstler aus Deutschland ein Vorgang, der nicht unterschätzt werden sollte. Nahezu kurios ist in diesem Zusammenhang, dass einige erfolgreiche jüdische Komponisten wie Kurt Weill und Josef Zmigrod ausgerechnet in die italienische Gesellschaft gewechselt waren – gerade der Umgang mit emigrierten Künstlern birgt einige Ungereimtheiten, denen auf den Grund zu gehen sich lohnen dürfte.

Mit Beginn des 2. Weltkrieges wurde die Zusammenarbeit zwischen STAGMA und SIAE intensiviert. Die CISAC verlegte den Sitz ihres italienischen Generalsekretärs Ugo Gheraldi über Bern nach Berlin. Ab Oktober 1942 wurde sie durch die in Berlin gegründete und beheimatete Vereinigung europäischer Urheberrechtsgesellschaften (VEU) kontrolliert, die auf exklusive Verhandlungen zwischen STAGMA und SIAE zurückging. Entsprechend war der erste Präsident mit Giorgio Maria Sangiorgi ein Italiener. Eine anderweitige Besetzung des Postens war laut Statut nur über die Zustimmung der STAGMA und der SIAE möglich. In der VEU waren lediglich verbündete, neutrale und besetzte Staaten unter deutsch-italienischer Führung zusammengefasst, womit es den Achsenmächten gelang, eine gemeinsame Urheberrechtspolitik auf dem europäischen Kontinent durchzusetzen.

 

Auf welche Quellen rekurrieren Ihre Forschungen gerade auch während Ihres Aufenthaltes hier an der Musikgeschichtlichen Abteilung des DHI Rom?

Die Geschichte der STAGMA bzw. der GEMA ist bis heute nur in wenigen Publikationen thematisiert worden. Als Hauptursache dafür kann der dürftige Bestand an Quellenmaterial in Deutschland angeführt werden, der auf die Zerstörung der STAGMA-Zentrale bei einem Luftangriff der Alliierten am 3. Februar 1945 zurückzuführen ist. Man ist also auf die Parallelüberlieferung im Bundesarchiv, gedruckte Quellen wie die offizielle Zeitschrift Stagma-Nachrichten, persönliche Erinnerungen (u.a. Max Butting, Werner Egk) und edierte Briefausgaben (u.a. Ernst Krenek, Kurt Weill) angewiesen. Weiter können Fallbeispiele in Nachlässen wie denen der Bayerischen Staatsbibliothek München und der Akademie der Künste Berlin erschlossen werden.

Glücklicherweise stellt sich die Überlieferung in Italien deutlich besser dar als in Deutschland. Zuerst ist hier das historische Archiv der SIAE zu nennen, welches eine Vielzahl relevanter Dokumente enthält. Vor allem die Mitschriften (Verbali) der Commissione Musica, des Ufficio Legale und die Erlässe des Präsidenten sind bezogen auf das Verhältnis zur deutschen Verwertungsgesellschaft von hohem Wert. Leider wird dieses Archiv in Zukunft nur noch eingeschränkt zugänglich sein, da die Verwaltung der SIAE ausgerechnet hier den Rotstift angesetzt hat, was eine Auswertung besonders dringlich macht. Weiter verfügbar sind die offiziellen Veröffentlichungen der SIAE, Il diritto di Autore, Il Bolletino della SIAE und Lo Spettacolo in Italia, die für den entscheidenden Zeitraum in Rom lückenlos verfügbar sind.

Ergänzend hierzu sind in den Akten der für die SIAE zuständigen Aufsichtsbehörden im Archivio Centrale dello Stato heranzuziehen: Das Gabinetto des Ministero della Cultura Popolare und auch die Presidenza del Consiglio dei Ministri, welche sich in regelmäßigen Abständen mit Urheberrechtsfragen und Angelegenheiten der SIAE auseinandersetzten und vor allem Berichte über die Kongresse der CISAC anforderten. Ebenfalls in diesem Haus sind die Nachlässe Dino Alfieris und Emilio Bodreros, die als leitende Funktionäre der SIAE auch mehrmals auf internationalen Kongressen zur italienischen Gesandtschaft gehörten.

 

Ihr Projekt ist nicht zufällig am Musikwissenschaftlichen Institut der Universität Hamburg angesiedelt, seit langem eine der ersten Anschriften, was Forschungen zu Musik und Musikbeziehungen in den faschistischen und nationalsozialistischen Diktaturen anbelangt.

Das Institut für Historische Musikwissenschaft an der Universität Hamburg bietet schon einen besonders guten Nährboden für Forschungen zum Verhältnis von Musik und nationalsozialistischer Diktatur. Der Betreuer meines Dissertationsprojekts und Leiter des Instituts, Friedrich Geiger, habilitierte 2003 mit einer vergleichenden Arbeit über Komponistenverfolgung unter Hitler und Stalin. Derselbe leitet zurzeit ein thematisch anschließendes DFG-Projekt zu den musikpolitischen Beziehungen unter Hitler und Mussolini, welches von einem Ihrer Stipendiaten hier am DHI Rom, Tobias Reichard, bearbeitet wird. Hier ergeben sich auch in Bezug auf die Fragestellung nach der internationalen Urheberrechtsgestaltung entlang der „Achse Berlin-Rom“ wertvolle Synergieeffekte.

Diese aktuellen Projekte stehen in einer beachtlichen Tradition in Hamburg. Bereits seit 1985 hat die Arbeitsgruppe Exilmusik unter der Leitung von Peter Petersen zahlreiche Forschungsprojekte umgesetzt. Weiter seien an dieser Stelle nur die von Petersen herausgegebene Schriftenreihe Musik im „Dritten Reich“ und im Exil und das online abrufbare Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit (hrsg. v. Claudia Maurer-Zenck und Peter Petersen) genannt (http://www.lexm.uni-hamburg.de/content/below/index.xml). Darüber hinaus sind einige einschlägige Dissertationen in Hamburg entstanden, besonders hervorzuheben sind das Buch Sophie Fetthauers über Musikverlage im Dritten Reich und im Exil und Christoph Dompkes Untersuchung zu Unterhaltungsmusik und NS-Verfolgung.


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